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Schweiz: klare Rechtslage für CBD-Produkte mit unter 1 Prozent THC

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Version 8.0 der Schweizer Vollzugshilfe zu Cannabidiol (CBD)-haltigen Produkten setzt die Schweiz einen bedeutenden Meilenstein in der rechtlichen Handhabung von Cannabisprodukten mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1,0 Prozent. Das interkantonale Fachgremium schafft damit erstmals eine einheitliche Grundlage für den Umgang mit diesen Produkten – abgestimmt auf deren jeweilige Zweckbestimmung.

Ob als Heilmittel, Lebensmittel, Kosmetikum, chemisches Erzeugnis oder Tabakprodukt: Die neue Regelung definiert klare Anforderungen für jede Produktkategorie und trägt so zu einem koordinierten Vollzug sowie zur Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Verbraucher bei. Besonders für Produkte wie E-Zigaretten oder CBD-Blüten greift nun das neue Tabakproduktegesetz, das unter anderem eine verpflichtende Meldung bei tabacinfo.ch vorsieht.

Kein Betäubungsmittelstatus bei THC unter 1 Prozent

Gemäß der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) gelten Cannabis und Cannabiszubereitungen mit einem THC-Gehalt unter 1,0 Prozent nicht als Betäubungsmittel. Damit entfällt die Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), was den legalen Umgang erheblich vereinfacht – auch beim Anbau, der Herstellung und dem Vertrieb. Für die Einfuhr ist jedoch ein labortechnisch bestätigter Nachweis des THC-Gehalts erforderlich, da diese Produkte international dem Einheitsabkommen unterliegen und kein sogenanntes „No Objection Certificate“ (NOC) durch Swissmedic ausgestellt werden kann.

Deutschland hinkt hinterher

Während die Schweiz mit der neuen Vollzugshilfe für Rechtsklarheit sorgt, herrscht in Deutschland nach wie vor erhebliche Unsicherheit. „Es fehlt ein vergleichbares, kohärentes Vollzugspapier“, kritisiert Dr. Markus Veit, Geschäftsführer der pharmazeutischen Unternehmensberatung ALPHATOPICS. Die Uneinheitlichkeit durch das föderale System führe zu Wettbewerbsverzerrungen, erhöhter Rechtsunsicherheit und potenziellen Haftungsrisiken für Unternehmen.

Mit ihrer klaren und pragmatischen Regelung setzt die Schweiz europaweit Maßstäbe für den rechtssicheren Umgang mit CBD-Produkten. Experten sehen darin ein mögliches Vorbild für Deutschland – insbesondere in Hinblick auf die wachsende Bedeutung des Cannabinoidmarkts.

Quelle: Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic
Bild: tingey injury law/ unsplash