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Sanaleo: Zoll vergibt erstmals Steuerzeichen für THC-freie Blüten

Sanaleo, eine Marke für CBD-Produkte in Deutschland, gibt über den Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) bekannt, dass sie als erster Großhändler in Deutschland die amtliche Steuermarke für THC-freie “CBD-Blüten” erhalten hat. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der potenziell den rechtlichen und steuerlichen Rahmen für CBD-Produkte neu definiert. Die Vergabe erfolgte durch das Hauptzollamt Bielefeld und betrifft Blüten mit nicht nachweisbarem THC-Gehalt, die zum Rauchen bestimmt sind.

Die Einordnung als pflanzliches Raucherzeugnis bedeutet: Neben der regulären Mehrwertsteuer fällt nun auch die Tabaksteuer an. Möglich wurde dies, weil diese Erzeugnisse nach Auffassung der Behörde nicht als „Cannabis“ im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gelten.

“Ein Durchbruch für die Branche”

„Die Steuermarke ist nicht nur ein Erfolg in einem Einzelverfahren, sondern ein Signal an die gesamte Branche“, erklärt Paul Portius, Geschäftsführer von Sanaleo. „Nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung dürfen erstmals Sorten ohne nachweisbares THC als versteuertes Raucherzeugnis in Deutschland verkauft werden.“

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) begrüßt diesen Schritt. Lisa Haag, Fachbereichskoordinatorin Technik, Handel und Dienstleistungen beim BvCW, sagt: „Die Vergabe der Steuerzeichen bringt mehr Rechtssicherheit, höhere Steuereinnahmen und unternehmerische Planungssicherheit. Jetzt liegt es am Bundesfinanzministerium, durch klare Weisungen an die Zollbehörden bundesweit einheitliche Verhältnisse zu schaffen.“

Rechtslage bleibt uneinheitlich

Trotz dieser Entwicklung bleibt die rechtliche Lage uneinheitlich. Die Generalzolldirektion teilte dem BvCW mit, dass an der bisherigen Praxis grundsätzlich festgehalten werde. Was dies für andere Marktteilnehmer bedeutet, ist derzeit offen. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in einem Urteil vom 27. November 2024 (Az.: 4 K 584/24 VTa – nicht rechtskräftig) den Zoll zur Herausgabe von Steuerzeichen verpflichtet. Der Fall befindet sich aktuell in der Beschwerde beim Bundesfinanzhof.

Philipp Ferrer, Geschäftsführer von Weedo, kommentiert: „Die Änderung der zollrechtlichen Praxis ist überfällig. Es war nicht hinnehmbar, dass vollständig THC-freie Hanfblüten jahrelang faktisch vom Markt ausgeschlossen wurden. Das hat viele Betriebe in existenzielle Schwierigkeiten gebracht.“

Juristische Forderungen und europäische Perspektive

Dr. Ferdinand Weis, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im BvCW, fordert: „Die derzeitige Rauschklausel im KCanG ist rechtlich wie europarechtlich problematisch. Die Weigerung, auch Produkten mit geringen THC-Gehalten Steuerzeichen zu erteilen, ist nach den aktuellen Urteilen kaum haltbar. Es ist Zeit, die Nutzhanfgesetzgebung grundlegend zu modernisieren.“

Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit dieser Entscheidung nicht allein: In Ländern wie Österreich, Luxemburg und Belgien ist die Besteuerung rauchbarer Hanfprodukte längst gängige Praxis.

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW)
Bild: elevate/ unsplash