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Fachverbände: Gemeinsame Forderungen zum Cannabisgesetz  

Das Cannabisgesetz (CanG) wird laut Bundesregierung im November im Bundestag verabschiedet. Die Fachverbände Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), European Industrial Hemp Association (EIHA) und Nutzhanf-Netzwerk e. V. (NHN) begrüßen diese Entscheidung. Jedoch sehen sie noch wesentlichen Verbesserungsbedarf.

Die Fachverbände Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), European Industrial Hemp Association (EIHA) und Nutzhanf-Netzwerk e. V. (NHN) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum geplanten Cannabisgesetz (CanG) veröffentlicht. Darin begrüßen die Fachverbände die damit verbundenen Fortschritte, wie beispielsweise die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch sehen sie noch wesentlichen Verbesserungsbedarf. Die Fachverbände listen weitere Verbesserungsvorschläge, um die Potenziale des ökologisch wertvollen und vielseitig einsetzbaren nachwachsenden Rohstoffs Hanfs zu heben, die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Hanf-Bauern und der weiterverarbeitenden Industrie gegenüber den Nachbarländern und der weltweiten Konkurrenz herzustellen und die Forschung über Saatgut und Verarbeitung anzukurbeln. Im gemeinsamen Positionspapier werden folgende Verbesserungen vorgeschlagen:

  1. Besonders kritisch wird gesehen, dass ein angeblicher, völlig lebensfremder “Missbrauch zu Rauschzwecken” bei Nutzhanfprodukten weiterhin strafbar sein soll. Diese sogenannte “Rauschklausel” führte bereits zu zahlreichen Verurteilungen von Gewerbetreibenden und Verfahren gegen Landwirte. Somit wird der Anbau und Verkauf von Nutzhanfprodukten, wie Blüten, Hanfblätter und CBD-Ölen unnötig gefährdet, obwohl selbst der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 2021 die Änderung dieser unverhältnismäßigen Regelung gefordert hat. Diese überflüssige und wettbewerbsbehindernde Regelung war im Referentenentwurf der Bundesregierung vom 05.07.2023 sinnvollerweise nicht mehr enthalten und tauchte aus unbekannten Gründen wieder im Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 16.08.2023 auf.
  2. Bezüglich der Begriffsbestimmungen legen die Verbände Wert darauf, dass anstelle der aktuell unterschiedlich interpretierbaren Definitionen Zubereitungen ausdrücklich als Nutzhanf definiert werden und Extrakte aus Nutzhanf generell ausdrücklich erlaubt werden, um einen rechtssicheren Vertrieb von in Deutschland hergestellten, qualitativ hochwertigen CBD-Produkten, Vollspektrumextrakten u. a. zu ermöglichen. Dies sei auch ein Gebot der Rationalität und Vernunft, da es keine Gesundheitsgefahren durch Nutzhanfprodukte gebe.
  3. Zudem sollte die Chance zum Bürokratieabbau genutzt werden, insbesondere die in § 25 (1) GAPInVeKoS geregelten verpflichtenden Blühmeldungen und Erntefreigaben könnten nun komplett abgeschafft und bei Bedarf durch Stichprobenprüfungen ersetzt werden. Auch die vorgeschriebene postalische Einsendung der Saatgutetiketten könnte durch eine digitale Belegeinsendung (Etikett, Rechnung oder Lieferschein) oder eine Aufbewahrungspflicht mit Stichprobenprüfungen ersetzt werden. Ein weiterer Fortschritt wären zudem automatisierte Datenabrufe der InVeKoS-Daten der Landwirte durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Kein anderes landwirtschaftliches Produkt ist in Deutschland so streng reguliert wie Nutzhanf. In der Praxis hat dies erhebliche negative Konsequenzen für die Landwirte.
  4. Außerdem besteht mit der Änderung die Möglichkeit, den erlaubten THC-Grenzwert für Industriehanf von 0,3 auf 1,0 % anzupassen, wie es bereits in Tschechien und der Schweiz der Fall ist. Somit würden die Forschung- und Entwicklungsmöglichkeiten für Sortenvielfalt und Qualität vor allem von Saatgut für den Anbau in Deutschland deutlich verbessert. Der Grenzwert sollte zudem nur das Endprodukt betreffen, Roh- und Zwischenprodukte für den B2B-Bereich zur Weiterverarbeitung sollten höhere Werte aufweisen dürfen.
  5. Für die möglichst vollständige landwirtschaftliche Nutzung der Industriehanfprodukte ist es wichtig, dass Hanföl, Hanfkörner und Hanffasern wie auch Blüten und Blätter wieder in die Positivliste für Einzelfuttermittel aufgenommen werden. Um einen potentiellen Übergang von THC in Lebensmittel (“Carry-over-Effekt”) zu vermeiden, sollte ein Fütterungsverbot an laktierende Tiere, deren Milch der Humanernährung dienen (also Kuh, Ziege, Schaf, Stute usw.), ausgesprochen werden.

Laut den Fachverbänden ist es besonders notwendig, dass der angebliche Tatbestandsmerkmal „Missbrauch zu Rauschzwecken“ gestrichen und die Begriffsbestimmungen verbessert werden. Das seien wichtige Voraussetzungen für rechtssichere und klare Regeln für die deutsche Industriehanfwirtschaft. Des Weiteren fordert man die Abschaffung von Blühmeldung und Erntefreigaben, um Bürokratie abzubauen sowie eine Anpassung des THC-Grenzwerts, um die deutsche Industriehanfwirtschaft massiv zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt herzustellen. Die Fachverbände weisen nochmals auf die Chance hin, dass mit dem Cannabisgesetz der Industriehanf wieder vollständig rehabilitiert werden kann.

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Bild: Bild: Nicky/Pixabay