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OLG München: CSC darf sich als Verein eintragen

Das Oberlandesgericht München hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass Cannabis Social Clubs sich organisatorisch auf die voraussichtliche Legalisierung von Cannabis vorbereiten dürfen. Im Vorfeld hatte das Registergericht München abgelehnt, den Cannabis Social Club München als eingetragenen Verein zu registrieren.

Laut einem Eilbeschluss des Oberlandesgerichts München dürfen sich Cannabis Social Clubs (CSC) organisatorisch auf die voraussichtliche Legalisierung von Cannabis vorbereiten. Der Beschluss gilt als Widerruf der Entscheidung des Registergerichts München, das die Registrierung des CSC München abgelehnt hatte.

Als Begründung zur Ablehnung nannte das Registergericht München, dass die Ziele des Vereins als rechtswidrig betrachtet werden. Dem widersprach das OLG München am 4. Oktober 2023. Das Gericht argumentierte, dass die Vereinsziele des CSC München nicht gegen aktuelle Gesetze oder gute Sitten verstoßen, da der geplante Cannabisanbau erst stattfinden soll, sobald dies gesetzlich erlaubt ist. Gestützt hat man sich auf die Gesetzesentwürfe, die das Bundeskabinett am 16. August 2023 beschlossen hat. Demnach ist ein privater Cannabisanbau für den Eigenkonsum geplant.

Cannabis Social Clubs für gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau

Cannabis Social Clubs planen nach der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel das gemeinschaftliche Anbauen und die Weitergabe von gesetzlich erlaubte Mengen von Cannabis an Mitglieder. Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) mit Sitz in Berlin zählt bereits 38 Vereine unter seinen Mitgliedern.

Quelle: JuraForum
Bild: Tim Foster/ unsplash