Mit Spannung wurden die neuen Pläne erwartet. Heute wurden von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) die Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene veröffentlicht. Durch die erste Säule sollen Cannabis und der private – auch gemeinschaftliche – nichtkommerzielle Anbau und Besitz für den Eigenbedarf entkriminalisiert werden. Erst mit der zweiten Säule werden über regionale Modellvorhaben kommerzielle Lieferketten ermöglicht. Die Bundesregierung spricht hierbei vom “Club Anbau & Regional-Modell“.
Der BvCW begrüßt das CARe-Modell als ersten Schritt auf einem langen, aber sinnvollen Weg. Internationale und europarechtliche Fragestellungen können somit in der Zwischenzeit gelöst werden. Das Ziel muss laut Cannabiswirtschaft weiterhin ein regulierter, kontrollierter und legaler Markt bleiben.
Der Geschäftsführer des BvCW, Jürgen Neumeyer, macht hierzu deutlich: “Wir begrüßen die angekündigte Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG. Das ermöglicht auch Fortschritte in den Bereichen Nutzhanf, Medizinalcannabis und bei der rechtlichen Klarstellung von CBD-Produkten. Wir freuen uns zudem, dass die Bundesregierung bei weiteren EU-Mitgliedsstaaten für eine Flexibilisierung und Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens wirbt und hoffen auf entsprechende Reformen. Als Cannabiswirtschaft werden wir weiterhin gerne die Bundesregierung und den Gesetzgeber bei den durch die Bundesminister Lauterbach und Özdemir angekündigten “großen Schritten” unterstützen.”
Dirk Heitepriem, BvCW-Vizepräsident und Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung im BvCW, fordert: “Wichtig ist, dass bei der Belieferung der Modellprojekte Vielfalt gewährleistet wird. Es müssen Strukturen geschaffen werden, die Investitionen in den kontrollierten Cannabismarkt dauerhaft attraktiv machen. Um den Schwarzmarkt wirksam zurückzudrängen, braucht es eine flächendeckende nationale Versorgung der Modellprojekte durch unterschiedlichste und vielfältige Anbauer und Weiterverarbeiter. Um eine Abwanderung selbstzahlender Patientinnen und Patienten zu den Anbau-Clubs zu verhindern, muss das Cannabis als Medizin-Gesetz deutlich angepasst werden. Medizinisch erforderliche Therapien sollten stets in ärztlicher Begleitung und mit einer Kostenerstattung der Medikamente erfolgen.”
Offen bleibt die Frage nach dem Umfang der Modellprojekte. Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen befinden sich in den Startlöchern z. B. zur Einrichtung lizenzierter Verkaufspunkte (Fachgeschäfte), der Schulung des Fachpersonals oder den Qualitätskontrollen und der Nachverfolgung (Track & Trace). Eine möglichst große Verbreitung der Verkaufspunkte und eine möglichst breite Vielfalt an kontrollierten Produkten sind nach Auffassung der Cannabiswirtschaft wichtig, um den Schwarzmarkt spürbar zu verdrängen und Qualitätskontrollen für den Verbraucherschutz zu ermöglichen.
Quelle: BvCW