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CanG: weiterhin Diskussionsbedarf zu Cannabisgesetz

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland entwickelt sich zu einer ewigen Diskussion. Während die Ampelregierung die Legalisierung vorantreibt, möchte die Opposition um CDU/CSU das Gesetz vereiteln. Geplant war die Legalisierung zum 1. Januar 2024. Dieser Termin wird nicht mehr erreicht. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, hat nun den 1. April 2024 als neues Datum für das Cannabisgesetz verkündet.

Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik

Im Parlamentsfernsehen zeichnete Kappert-Gonther den Umriss des geplanten Gesetzes. So sei das ganze Gesetz ein komplexes Vorhaben: ‚‚Es ist immerhin ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.‘‘ Laut Gesetz sollen der Eigenanbau und der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für Personen ab 18 Jahren erlaubt werden. Gemeinschaftlich bedeutet laut Kappert-Gonther ‚‚unter dem Dach der Cannabisclubs‘‘ und ‚‚unter bestimmten Bedingungen, die einerseits den Sicherheitsanforderungen, die wir als Bundestag an dieses Gesetz stellen, Rechnung tragen und es andererseits praktikabler machen‘‘. Während diese Bedingungen von den Kommunen kontrolliert werden sollen, möchte die Regierung dadurch auch den Schwarzmarkt unterbinden: ‚‚Wir gehen davon aus, dass die Bedingungen unter den klaren Definitionen, die es jetzt erst mal geben wird, dann auch entsprechend eingehalten werden. Ganz anders als auf dem Schwarzmarkt.‘‘

Kappert-Gonther weist darauf hin, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur der Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert, sondern auch die Polizei und die Justiz entlastet wird. Somit entschärfte die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses auch die Warnung der Bundesärztekammer vor einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jüngeren Generation: ‚‚Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall. Auf dem Schwarzmarkt gibt es weder Jugendschutz noch Gesundheitsschutz. Das heißt, dieses Gesetzesvorhaben macht den Konsum sicherer.‘‘ Sie wies ausdrücklich auf ‚‚erhebliche Streckmittel‘‘ wie Glas oder Haarspray und die damit verbundenen gefährlichen Nebenwirkungen hin. Daher soll das Gesetz dem Gesundheitsschutz dienen.  

Quelle: Bundestag.de
Bild: Marina Constantinoiu/ Pixabay