Im Rahmen des kommenden Cannabisgesetzes (“CanG”) sind auch für den Bereich Nutzhanf Reformen geplant. Der BvCW hat hierzu nun ein Positionspapier veröffentlicht. Dieser befürwortet die beabsichtigte Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die für rechtliche Vereinfachungen sorgt.
Die “Rauschklausel”, wonach das angebliche Missbrauchspotential von Nutzhanf (THC-Gehalt unter 0,3%) unter Strafe steht, ist im aktuellen Kabinettsbeschluss jedoch wieder vorgesehen. “Sehr wichtig ist, dass die Rauschklausel endlich gestrichen wird. Das ist ansonsten so, als würde man den Verkauf von alkoholfreiem Bier polizeilich verfolgen, weil man sich daraus einen Schnaps extrahieren könnte”, so BvCW-Fachbereichskoordinator Marijn Roersch van der Hoogte.
Zugleich setzt sich der BvCW für angemessene Grenzwerte in Lebensmitteln ein. Hierzu sollten die Grenzwertempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) auf Basis aktueller Forschungsergebnisse angepasst werden. Der BvCW schlägt hierzu einen Richtwert von 7 Mikrogramm (µg) THC (= 0,007 mg) pro Kilo Körpergewicht vor. Das nicht psychoaktive THCA soll bei der Grenzwertberechnung keine Berücksichtigung finden, wenn es in Produkten vorliegt, die regulär nicht erhitzt werden (z. B. Salatöl). Zudem fordert die Cannabiswirtschaft, dass die Grenzwerte auf das konsumfertige Endprodukt (z. B. bei Proteinpulver auf das fertige Getränk) angewandt werden. Auch sollte ein einheitlicher Standard zur Messung der Cannabinoid-Werte festgelegt werden.
Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, ergänzt: “Wir wollen gesunde & sichere Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Rechtssicherheit und Entbürokratisierung für Landwirtschaft, Gewerbetreibende und Unternehmen. Natürlich verarbeitete Pflanzenbestandteile des Nutzhanfs sollten z. B. keine aufwendige “Novel-Food” Prüfung durchlaufen müssen und ein klarer Rechtsrahmen für unterschiedliche Produktkategorien geschaffen werden.”
Link zum neuen Positionspapier: ELEMENTE Band 32: Positionspapier – Hanf als Lebensmittel
Quelle: BvCW
Bild: Justin Aikin/Unsplash