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CanG: BvCW fordert klare rechtliche Abgrenzung von Cannabis-Stecklingen

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat mit seinem neuesten Positionspapier „ELEMENTE 49 – Positionierung und Abgrenzung von Cannabisstecklingen“ eine klare rechtliche Definition für Jungpflanzen gefordert. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und eine eindeutige Abgrenzung zwischen nicht reguliertem Vermehrungsmaterial und reguliertem Cannabis sicherzustellen.

Laut dem Positionspapier sollten Cannabisstecklinge, die noch keine Blüten oder Fruchtstände entwickelt haben, nicht als reguliertes Cannabis betrachtet werden. Diese Definition orientiert sich an internationalen Standards und entspricht dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz. Durch eine präzise Abgrenzung sollen Fehlinterpretationen und rechtliche Unsicherheiten vermieden werden. Dr. Ferdinand Weis, Vorstandsmitglied des BvCW erklärt: „Der Begriff des Stecklings wird in der Praxis von einigen Behörden viel zu eng und die Cannabisdefinition viel zu weit ausgelegt. Im Ergebnis werden fälschlicherweise mitunter selbst kleine Pflänzchen in Steinwollblöcken oder Anzuchtschalen als Cannabis eingestuft, da es sich bei diesen um “eingepflanzte Setzlinge” handeln soll. Unter welchen Voraussetzungen dann überhaupt noch ein Steckling gegeben sein soll, ist fraglich. Eine derart restriktive Handhabung hatte der Gesetzgeber aber sicherlich nicht beabsichtigt und sie lässt sich auch nicht mit dem allgemeinen Sprachverständnis zum Begriff “Steckling” in Einklang bringen. “

Besonders betont wird die Problematik der photoperiodischen Genetiken, bei denen der letzte Lebenszyklus der Pflanze erst mit der Einleitung der Blütephase beginnt. Demnach sollten auch größere Stecklinge ohne Blütenansatz weiterhin als Jungpflanzen gelten und nicht unter die restriktive Regulierung fallen.

Der BvCW warnt davor, dass eine über den Wortlaut des Cannabisgesetzes hinausgehende, restriktive Auslegung erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheiten verursachen könnte. Ähnlich wie im Fall von CBD-Blüten könnten dadurch zahlreiche Strafverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten entstehen, die die wirtschaftliche Entwicklung der Branche beeinträchtigen. „Eine klare und international anerkannte Definition ist essenziell, um Unternehmern, Konsumenten und Behörden Rechtssicherheit zu bieten und die Cannabisbranche nachhaltig zu fördern“, so der BvCW.

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Bild: pfüderi/ pixabay