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CanG: Apothekerkammer klagt erfolgreich gegen Telemedizin-Portal

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat erfolgreich gegen die Plattform DrAnsay juristische Schritte eingeleitet. Das Landgericht Hamburg (LG) hat eine einstweilige Verfügung gegen die in Malta registrierte Plattform sowie deren Betreiber Can Ansay erlassen. Hintergrund ist die unzulässige Werbung für telemedizinische Behandlungen im Zusammenhang mit der Verschreibung von medizinischem Cannabis.

Das Unternehmen hatte auf verschiedenen Plattformen und auf der eigenen Website mit Slogans wie „Cannabis + Rezept einfach, schnell & günstig erhalten“ sowie „Cannabis, Rezept & AU-Schein online bestellen, einfach, schnell und günstig, mit oder ohne Arztgespräch“ geworben. Diese Werbeaussagen wurden nun durch das LG Hamburg untersagt.

Die AKNR hatte gegen die Plattform wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgegangen. Laut HWG ist die Werbung für telemedizinische Behandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt,  die Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sogar untersagt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und entschied, dass die Werbung gegen geltendes Recht verstößt.

Das LG Hamburg betonte, dass die Behandlung mit medizinischem Cannabis aufgrund möglicher Suchtrisiken sowie weiterer Gesundheitsgefahren eine persönliche ärztliche Untersuchung erfordere. Eine Ausnahme sei nicht zulässig. Zudem sei medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, sodass jegliche Werbung für den Erwerb ohne ärztlichen Kontakt unzulässig sei – unabhängig davon, ob konkrete Produkte benannt wurden oder nicht.

Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßt die Entscheidung des Gerichts als wichtigen Schritt für den Patientenschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Arzneimittelversorgung. „Als berufsständische Organisation der Apotheken ist es unsere Aufgabe, für eine gesetzeskonforme und sichere Arzneimittelversorgung einzutreten. Die missbräuchliche Verbreitung medizinischer Cannabisrezepte über telemedizinische Plattformen ohne angemessene ärztliche Kontrolle stellt ein erhebliches Risiko für Patientinnen und Patienten dar“, so ein Sprecher der AKNR.

Quelle: apotheke-adhoc
Bild: tingey injury law/ unsplash