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CanG: Bundestag beschließt Legalisierung von Cannabis

Die Ankündigung der Ampel-Koalition, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren, hatte große Wellen geschlagen. Die ganze Bundesrepublik diskutierte über die Pläne der Regierung. Neben Befürwortern meldeten sich auch Gegner des Gesetzes zu Wort. Nun beschloss der Bundestag mit 407 Ja- und 226 Neinstimmen die Legalisierung von Cannabis. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Laut Cannabisgesetz (CanG) können Erwachsene maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag über nicht kommerzielle Vereine erwerben. Außerdem sind bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau erlaubt. Für Minderjährige ist der Besitz und Konsum weiterhin verboten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Legalisierung mit dem Hintergrund der Entkriminalisierung der Droge: ‚‚Wir haben einen blühenden Schwarzmarkt, wir haben Begleitkriminalität, wir haben unsichere Produktbeimengungen, toxische Konzentrationen und wir haben einen großen Aufwand mit Drogenkriminalität. Mit der Legalisierung holen wir Cannabis aus der Tabuzone.‘‘

Cannabiswirtschaft begrüßt die Legalisierung

Verbände und Industrie der Cannabisbranche begrüßten das neue Gesetz. Der Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW), Dr. Stefan Meyer, erklärte in einer Stellungnahme: ‚‚Die deutsche Cannabiswirtschaft beglückwünscht die Mitglieder des Bundestages für diese wegweisende Entscheidung. Dies stellt heute einen Meilenstein dar, nicht nur für die vielen Menschen, die seit Jahrzehnten für eine andere Cannabispolitik kämpfen, sondern vor allem für die Millionen von Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Tag stellt auch eine Stärkung für die Möglichkeiten im Bereich Medizinalcannabis dar, davon sollten in Zukunft auch Patientinnen und Patienten profitieren. Vieles wurde erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Es braucht weitergehende Verbesserungen, sowohl für medizinisches Cannabis als auch für die Industriehanfsparte ist dieser Tag nur ein wichtiger Zwischenschritt. Vor allem braucht es jetzt viel Engagement und Einsatz, um auch die so wichtige ‚‚Säule 2‘‘ schnellstmöglich zu entwickeln. Als Cannabiswirtschaft stehen wir dafür bereit. Der heutige Tag gibt der deutschen Cannabiswirtschaft Mut, den Standort Deutschland weiterzuentwickeln.‘‘

Einen weiteren Vorteil bietet die Legalisierung für Patienten. Denn das neue Gesetz bietet auch neue Möglichkeiten für die Therapie mit Cannabis. ‚‚Mit der Herausnahme aus dem BtMG sollte eine spürbare Vereinfachung beim Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland und bei der Verordnung zu erwarten sein. Als Folge werden damit die bisher bestehenden Verschreibungshürden eines BTM-Rezeptes entfallen. Durch das vorgesehene Erlaubnisverfahren für den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland kann ein richtiger Wettbewerb beim medizinischen Anbau in Deutschland entstehen. Der Zwang zum Import könnte somit reduziert werden. Insgesamt gibt es aber noch weitere Aspekte, um die Patientenversorgung mit medizinischen Cannabis zu verbessern, diese können nun gezielt angegangen werden‘‘, so Dr. Armin Prasch (Fachbereich Medizinalcannabis, BvCW).

Verbände und Experten weisen darauf hin, dass die Legalisierung von Cannabis weitreichende positive Folgen für die Wirtschaft haben wird. Die Entkriminalisierung der Pflanze erleichtert den Anbau für Industriehanflandwirte. Dies hat wiederum einen positiven Effekt beim Erreichen der Klimaziele beispielsweise durch auf Cannabis basierenden Bau- und Dämmstoffe. Auch beim Absatz von begleitenden Produkten und auf Arbeitsplätzen wird ein positiver Trend erwartet, so Lisa Haag vom Fachbereich Technik, Handel & Dienstleistungen des BvCW: ‚‚Eigenanbau und Anbauclubs als Möglichkeiten zur Selbstversorgung sind zwar an sich nicht kommerziell, sie benötigen jedoch Infrastruktur, Ausstattung und Dienstleistungen, die die Cannabiswirtschaft gerne bereitstellt. Dies wird das inzwischen langjährige Wachstum unserer Branche fördern und nicht nur für die Cannabiswirtschaft selbst Arbeitsplätze schaffen. Es geht darum, proaktiv klare Regeln für den legalen Markt zu schaffen, die dann in der Praxis gelebt werden können.‘‘

Planmäßig soll das Konsumcannabisgesetz KCanG zum 1. April in Kraft treten, die Regelungen zu Anbauvereinigungen zum 1. Juli. Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, könnte es noch zu Verzögerungen kommen.

Quelle: BvCW
Bild: Christian Lue / Unsplashy