Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf für ein Cannabisgesetz (CanG) beschlossen, mit dem Genusscannabis entkriminalisiert, Anbauclub und Eigenanbau ermöglicht werden sollen. In diesem Rahmen sind auch Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis sowie Industriehanf (Nutzhanf) geplant. Der Bundestag wird in Kürze darüber beraten. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. BvCW hat nun eine umfassende Stellungnahme hierzu veröffentlicht.
“Das Cannabisgesetz ist ein wesentlicher Fortschritt. Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen werden. Wir möchten dazu beitragen, diese große Chance bestmöglich zu gestalten und zu nutzen, um auch die großen ökologischen und wirtschaftlichen Potentiale von Industriehanf und Medizinalcannabis in Deutschland von ihren bürokratischen Fesseln zu befreien”, sagte Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW.
Dirk Heitepriem, BvCW-Vizepräsident und Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung, fügt hinzu: “Die effektiven Zurückdrängung des Schwarzmarktes ist ohne Einbeziehung der Wirtschaft nicht möglich. Daher brauchen wir baldmöglichst die “Säule 2” mit dem gesetzlichen Rahmen für flächendeckende, umfangreiche Modellprojekte, bei dem sich die Cannabiswirtschaft effektiv einbringen kann und Steuereinnahmen möglich werden und eine Stärkung der medizinischen Produktion in Deutschland, durch einen flexibleren Anbau in Deutschland. Wenn wir alle eine effektive Zurückdrängung des Schwarzmarktes möchten, dann müssen wir als Cannabiswirtschaft die Rahmenbedingungen dafür bekommen. Dann konkurrieren wir über Preis, Qualität und Produktvielfalt.”
Der BvCW hat in seiner 43 Seiten starken Stellungnahme viele konkrete Verbesserungsvorschläge formuliert, um den Anbau von deutschen Medizinalcannabis wettbewerbsfähig zu machen, die ökologischen und wirtschaftlichen Potentiale von Industriehanf (Nutzhanf) zu nutzen und Rechtssicherheit für Anbauvereinigungen, Konsumierende, PatientInnen, ÄrztInnen, ApothekerInnen und die Cannabiswirtschaft zu schaffen. Im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs (“Säule 1”) sollte die professionelle Wirtschaft eingebunden werden, um möglichst viel Know-How und Dienstleistungen in die Anbauvereinigungen einzubringen und z. B. digitale Track-and-Trace Systeme zu etablieren. Dies könnte die Anbauvereinigungen stärken und zu einem deutlicheren Effekt zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes beitragen.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen die letzten Verbesserungen bis zur 2. & 3. Lesung im Bundestag am 16.11.2023 berücksichtigt werden und das Cannabisgesetz zum 01.01.2024 in Kraft treten. Der BvCW wünscht den Parlamentarierinnen und Parlamentariern viel Mut und Kraft bei der Optimierung des anstehenden Reformgesetzes in der kurzen Zeit.
Die Stellungnahme des BvCW finden Sie hier.
Quelle: BvCW
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