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BvCW: Positionen der Cannabiswirtschaft hinsichtlich Anbauclubs und Entkriminalisierung

Die Cannabiswirtschaft betrachtet Anbauclubs und Entkriminalisierung als sinnvoll, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung. Der BvCW hat ein Positionspapier mit Verbesserungsvorschlägen verfasst und hofft auf die angekündigte “Säule 2”.

Ein Punkt, der der Nachbesserung bedarf, sei die Abstandsregelung. Cannabiskonsumierende und Anbauclubs sollen den aktuellen Plänen der Bundesregierung zufolge 200 Meter Mindestabstand zu so vielen Einrichtungen einhalten, dass de facto große Verbotszonen entstehen. Die Berliner Morgenpost veröffentlichte hierzu kürzlich eine entsprechende Onlinekarte für das gesamte Bundesgebiet. Darin zeigt sich, dass insbesondere in Ballungsgebieten kaum noch Möglichkeiten für den öffentlichen Konsum bleiben; zusätzlich soll der gemeinsame Konsum in Räumen der Anbauvereinigungen ebenfalls untersagt werden, obwohl dort Minderjährige keinen Zugang haben.

“Alkohol und Tabak dürfen im direkten Umfeld von Schulen und Sportstätten konsumiert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Cannabis diese weiträumigen Abstände gelten sollen. Diese Abstandsregeln sind kein praktikables Mittel zur Prävention und für schwerkranke Cannabispatienten unzumutbar und diskriminierend. Sinnvoll ist hingegen, dass Cannabis ins Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen wird”, macht Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, deutlich.

Dirk Heitepriem, BvCW-Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung, betont: “Des Weiteren sollte es ermöglicht werden, Fachpersonal im Anbauclub einzusetzen und die Produktion an Dritte auszulagern, z.B. durch Beauftragung eines (fachkundig) betreuten Anbaus oder durch Miete von Anbauflächen. Um den illegalen Markt zurückzudrängen, braucht es über die Anbauclubs hinaus baldmöglichst auch die Modellprojekte (“Säule 2”), über die ein regulärer Verkauf möglich werden soll. Der Glaube, einen organisierten Schwarzmarkt ohne Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen bekämpfen zu können, ist schlichtweg falsch.”

Zudem ist es nach Ansicht des BvCW wichtig, dass die Mindestqualitätsanforderungen angemessen definiert werden. Auch der Einsatz von Track-and-Trace-Systemen wird empfohlen sowie die Möglichkeit der Lieferung und Abholung von Cannabis durch Bevollmächtigte. Die Weitergabe durch Versand, beispielsweise an zertifizierte Labore, sollte legal möglich sein. Nicht erforderlich sind laut BvCW hingegen Begrenzungen der Anzahl der Anbauclubs sowie der Mitgliederzahlen. Da nur Erwachsene Zugang zu den Anbauclubs haben, sollten zudem Produktinformationen innerhalb der Clubs erlaubt sein.

Die Entkriminalisierung von Cannabis und die Einführung der Anbauclubs werden von der Cannabiswirtschaft ausdrücklich begrüßt. Um die wirtschaftlichen Potentiale von Nutzhanf, Medizinalcannabis und Genusscannabis auszuschöpfen, braucht es jedoch noch weitere Reformen. Für Genusscannabis sei die angekündigte gesetzliche “Säule 2” für Modellprojekte wichtig.

Link zum neuen Positionspapier: ELEMENTE Band 35: Positionspapier Anbauclubs für Cannabis als Genussmittel

Quelle: BvCW
Bild: kalhh / Pixabay