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BvCW: Cannabiswirtschaft begrüßt Reformvorschläge der CDU/CSU-Fraktion zu Medizinalcannabis

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) hat sich anerkennend zu dem am 07.02.2023 in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedeten Antrag „Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern – Aufklärung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken“ geäußert und weitergehende Forderungen gestellt. Der Antrag biete gute Ansätze zu den aktuell anstehenden Verbesserungsbedarfen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneien.

Hierzu erklärte Dr. Armin Prasch, Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis im BvCW: “Trotz der für die Patientinnen und Patienten positiven Entwicklung, fünf Jahre nach der Einführung des Cannabis-als-Medizin Gesetzes, wird richtigerweise ausgeführt, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Dazu gehören der Abbau von Vorbehalten aufgrund mangelnden Fachwissens für Cannabis-Therapien, die hohen bürokratischen Hürden des Genehmigungsvorbehalts für die Erstattung der Therapiekosten und die damit verbundenen, zu hohe Ablehnungsquoten in Verbindung mit den häufig sehr langen Wartezeiten, die im Gegensatz zum Gesetzesauftrag stehen.”

BvCW sieht umfassende  Reformbereitschaft bei Medizinalcannabis

Der Geschäftsführer des BvCW, Jürgen Neumeyer, kommentierte den politischen Prozess hierzu: “Die CDU/CSU greift damit als erste Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Legislatur mit einem Antrag den Reformbedarf bei Cannabisarzneien, der Therapiehoheit der Ärzte und der Indikationen auf. Auch Aussagen einzelner Abgeordneter aus den Ampel-Regierungsfraktion deuten auf eine umfassende  Reformbereitschaft bei Medizinalcannabis hin. Damit ist eine breite politische Basis für die Neujustierung zum Umgang mit Medizinalcannabis sichtbar. Dies würde an die gemeinsame Einführung des “Cannabis als Medizin-Gesetzes”, das 2017 sogar einstimmig im Bundestag beschlossen wurde, anknüpfen.

Explizit sollte auf den Genehmigungsvorbehalt der Kassen und das Kriterium der sogenannten “Austherapiertheit” verzichtet werden. Regelungen zum Regressverzicht gegenüber der Ärzteschaft müssen aufgenommen werden. Bei dieser sich abzeichnenden breiten politischen Basis hoffen wir auf eine zügige Umsetzung der nötigen Reformen. Es muss bei den Reformbedarfen von Cannabis als Arzneimittel nicht auf die kontrollierte, legale Abgabe von Cannabis als Genussmittel gewartet werden. Der Einsatz von Cannabisarzneien wird inzwischen gesellschaftlich stark befürwortet.”

Der BvCW begrüßt insbesondere die folgenden im Antrag der CDU/CSU gestellten Forderungen ausdrücklich als sinnvollen Ansatz:

  • Vorrangige Sicherstellung und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis, sollte es zu einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene kommen.
  • Etablierung eines bundesweit einheitlichen Rahmens zum Umgang mit Medizinalcannabis.
  • Die Stärkung bzw. Wahrung der ärztlichen Therapiehoheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis muss hergestellt werden, idealerweise durch einen konkreten Verzicht auf das bürokratische, zeitaufwändige und häufig auch im Ergebnis sehr kontroverse Genehmigungsverfahren. Der BvCW schlägt hierzu konkret die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts sowie eine Regelung zum Regressverzicht gegenüber der Ärzteschaft vor.
  • Im Abschlussbericht zur Begleiterhebung wurden sowohl Hinweise auf die Potentiale der Medizinalcannabis-Therapien als auch Forschungslücken identifiziert. Die Notwendigkeit für eine konsequente und faktenbasierte Forschung und weitere Datenerhebung wurde somit erneut bestätigt. Der BvCW unterstützt ausdrücklich Forderungen, dass der medizinische Nutzen und deren potentielle Nebenwirkungen von Medizinalcannabis-Therapien gezielt untersucht werden müssen; dies auf Basis z.B. einer nationalen bzw. europaweiten kontrollierten Datenerhebung zu Therapieverläufen für alle Medizinalcannabis-Indikationen. Hierzu strebt der BvCW Kooperationsprojekte zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft und der Apothekerschaft zusammen mit der Wirtschaft und Politik an. Öffentliche Forschungsförderungen sind nach Auffassung des BvCW erforderlich.

Quelle: BvCW