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BvCW: Positionspapier für Reinheitsgebot und Qualitätskontrolle

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) hat ein Positionspapier veröffentlicht, dass ein Reinheitsgebot für Cannabis als Genussmittel fordert. Das Positionspapier ist der erste Qualitätskatalog für Cannabisprodukte.

Nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass Cannabis als Genussmittel zugelassen werden soll, bereiten sich viele Cannabisunternehmen auf den deutschen Markt vor. Es werden neue Partnerschaften eingegangen sowie Lieferketten gesichert. Nun hat auch der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. Stellung bezogen und ein Positionspapier mit der Überschrift ‚‚Qualitätsanforderungen an Cannabis zu Genusszwecken‘‘ veröffentlicht.

BvCW für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Der BvCW fordert ein neues Reinheitsgebot und legt den ersten Qualitätskatalog für Cannabis als Genussmittel vor. In diesem Positionspapier liegt der Gesundheits- und Verbraucherschutz im Fokus. Insbesondere die Reinheit der Cannabisprodukte sollen kontrolliert und gewährleistet werden. Der BvCW sieht in der Legalisierung eine Chance, erhebliche Gesundheitsgefahren bei Cannabis durch beispielweise Streckmittel und synthetische Zusatzstoffe zu vermeiden und somit die Verbraucher zu schützen. Dafür müsse aber die Produktqualität umfassend kontrolliert werden.

Mit einer umfassenden Kontrolle der Produkte, verspricht sich der BvCW gleichzeitig die Zurückdrängung des Schwarzmarktes, so der Geschäftsführer des BvCW, Jürgen Neumeyer: ‚‚Mit unseren Qualitätsanforderungen schlagen wir ein Reinheitsgebot für Genusscannabis vor. Die von uns erarbeiteten Standards, Maßnahmen, Kontrollen und Grenzwerte orientieren sich an engen, erprobten Kriterien und praktizierten Verordnungen. Sie dienen als mögliche Richtschnur für die Qualitätskontrolle von Genusscannabis mit einer kommenden Regulierung. Wichtig ist eine deutschlandweit einheitliche Umsetzung und kein regionaler Flickenteppich, wie beispielsweise beim Medizinalcannabis oder bei CBD-Produkten. Die praktikable Umsetzung für Start-Ups und kleine Produktions- und Weiterverarbeitungsbetriebe muss dabei berücksichtigt werden. Um als Cannabiswirtschaft künftig gegenüber dem Schwarzmarkt sinnvoll konkurrieren zu können, ist die Qualitätsgarantie – neben Preisgestaltung, Produktvielfalt und Verfügbarkeit – ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal.‘‘

Das vorgeschlagene Reinheitsgebot umfasst Aspekte von der Züchtung bis zur Auslieferung zum Endverbraucher.  Während Produkteigenschaften wie Reinheit und Wirkstoffgehalt, Produktions- und Weiterverarbeitungsverfahren sowie die erforderlichen Prüfverfahren definiert werden, spielen auch Fragen wie z. B. Pestizid- und Schwermetallbelastungen, Mikrobiologie und Wasseraktivität eine Rolle. Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung und Vize-Präsident des BvCW stellt klar, dass das Positionspapier mit Experten auf wissenschaftlicher Basis erstellt wurde: ‚‚Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen. Um dies umzusetzen hat sich die Cannabiswirtschaft in Deutschland mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittel-Kontrolle zusammengesetzt und erste Vorschläge für umfassende Qualitätsanforderungen für Cannabis als Genussmittel vorgelegt. Dies ist für Deutschland der erste öffentliche Entwurf für bundesweite Qualitätsstandards von Genusscannabis. Wissenschaftliche Erkenntnisse, einschlägige, auch mit anderen Genussprodukten erprobte Verfahren und Standards, wurden dabei zu Rate gezogen und eingebracht.‘‘

Das Positionspapier umfasst mehrere Bände und kann unter https://start.cannabiswirtschaft.de/cannabiswirtschaft-fordert-neues-reinheitsgebot/ eingesehen werden.

Der BvCW stellt auch klar, dass für Medizinalcannabis weiterhin die noch höheren pharmazeutischen Standards (insbesondere GMP) gelten.

Quelle & Bild: BvCW