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BMEL: Neue Verordnung zu Cannabis-Forschungsprojekten

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird die zuständige Behörde, um Forschungsanträge im Bereich Konsumcannabis und Nutzhanf zu prüfen und die Forschungsprojekte zu begleiten. Das regelt die neue Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, am vergangenen Dienstag unterzeichnet hat. Nun ist es wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen möglich, entsprechende Anträge bei der BLE einzureichen. Die neue Verordnung muss nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

BfArm beleibt zuständig für medizinischem Cannabis

Im Vorfeld hatte der Bundestag mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Aufgabe übertragen, die zuständige Stelle für die Bearbeitung von Forschungsanträgen zu Konsumcannabis und Nutzhanf zu benennen. Mit der neu geschaffenen Verordnung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entsprechende Forschungsanträge prüfen und die genehmigten Projekte überwachen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welches diese Aufgabe innehatte, wird weiterhin die zuständige Behörde für Forschung mit medizinischem Cannabis bleiben.
Forschung an und mit Konsumcannabis ist daher ab jetzt wieder möglich, aber erlaubnispflichtig. Hierfür müssen die im Konsumcannabisgesetz vorgegebenen Kriterien erfüllt, die vorgeschriebene Sachkenntnis nachgewiesen und das Forschungsinteresse belegt werden. Wesentlicher Unterschied ist, dass nicht nur Hochschulen, sondern auch Unternehmen Forschungsanträge stellen können. Laut BMEL soll die Forschung dabei helfen, den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, die gesundheitliche Prävention auszubauen und die Debatte zu versachlichen. Die nun erlassene Verordnung entspricht nicht der laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehenen „zweiten Säule“ der Cannabislegalisierung, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig ist. 

Deutsche Branche reagiert positiv

Nach der Bekanntmachung der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung kamen erste Stimmen aus der deutschen Cannabisindustrie. Dr. Constantin von der Groeben, Geschäftsführer von Demecan, ein Unternehmen für medizinischem Cannabis, äußerte sich positiv über die neue Verordnung: „Ich begrüße die Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu Cannabis-Forschungsprojekten. Die neuen Rahmenbedingungen erlauben praxisnahe Studien zur kontrollierten Abgabe von Cannabis. So kann auf wissenschaftlicher Grundlage ein sicheres und verantwortungsvolles Abgabesystem für Konsumcannabis entwickelt und umgesetzt werden. Damit können der Schwarzmarkt reduziert und der Jugend- sowie Gesundheitsschutz gestärkt werden. Demecan hat jahrelange Erfahrung mit medizinischem Cannabis. Wir sind bereit, auch im Rahmen der Forschungsprojekte qualitativ hochwertiges Cannabis aus Deutschland bereitzustellen.“

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) sieht die Entwicklung ähnlich positiv. Dirk Heitepriem, Präsident des BvCW kommentierte: „Wir freuen uns sehr, dass dieser wichtige Schritt erfolgte. Durch verschiedene Forschungsprojekte wird eine neue Bandbreite an Kenntnissen ermöglicht, wie eine zukünftige, bestmögliche Regulierung des Genusscannabismarktes aussehen kann. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um mittel- bis langfristig den Schwarzmarkt deutlich zurück zu drängen.“ Geschäftsführer des BvCW Michael Greif, weist auf bessere Kontrollen mit der Verordnung hin: „Kein Schwarzmarktdealer fragt nach dem Ausweis. Im Rahmen dieser Modellprojekte wird es hingegen – wie auch in den Cannabis Anbauvereinigungen – strenge Alterskontrollen geben. Sichere Bezugsquellen werden Qualität gewährleisten und somit die größten Gesundheitsrisiken – Beimengungen und Streckmittel – ausschließen.“

Quelle: BMEL, Demecan, BvCW
Bild: Tom Radetzki/ unsplash