Search and Hit Enter

CanG: Cannabisarzneimittel ohne vorherigen Antrag

Seit Oktober können Ärzte Cannabisarzneimittel auf Kassenrezept ausstellen, ohne zuvor eine Genehmigung bei den Krankenkassen einholen zu müssen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) informiert über die neuen Möglichkeiten und die praktische Anwendung dieser Regelung.

„Diese Änderung ist ein großer Schritt zur Entlastung schwerstkranker Schmerzpatienten,“ erklärt Michael Überall, Vizepräsident der DGS. „Durch den Wegfall bürokratischer Hürden erhalten Betroffene schneller Zugang zu einer potenziell wirksamen Therapie.“ Studien und Erfahrungen zeigen, dass cannabisbasierte Arzneimittel bei bestimmten Schmerzerkrankungen eine gute Wirkung entfalten können, insbesondere wenn andere Behandlungsansätze versagt haben.

Die Verordnung von Cannabisarzneimitteln ist weiterhin an strenge Indikationskriterien gebunden. Dazu zählen schwerwiegende Erkrankungen, die mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Lebensqualität einhergehen, wie etwa neuropathische Schmerzen. Auch die Reduktion von Opioidverbrauch gilt als sinnvolle Indikation.

Synergieeffekte bei älteren Schmerzpatienten


Angelika Hilker, Schmerztherapeutin und DGS-Expertin aus Bochum, betont insbesondere den Nutzen bei älteren Patienten. „Ein Therapieversuch mit cannabisbasierten Arzneimitteln ist bei älteren Schmerzpatienten sinnvoll, um den Opioidverbrauch zu reduzieren. Die Synergien zwischen dem Endocannabinoid- und dem Endorphinsystem können zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität führen.“

Vorsicht bei Wechselwirkungen und korrekter Anwendung


Die DGS weist darauf hin, dass Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Bestimmte Medikamente wie Clobazam, Tacrolimus oder Warfarin können durch Cannabis verstärkt werden, während Substanzen wie Ketoconazol, Rifampicin oder Johanniskraut den THC-Abbau beeinflussen. Um Nebenwirkungen zu minimieren, empfiehlt die DGS die orale Gabe und ein langsames Aufdosieren der Medikamente.

„Cannabisbasierte Arzneimittel haben ihren Platz in der Schmerztherapie, wenn sie die Lebensqualität verbessern und den Verbrauch anderer Analgetika senken“, so die DGS. Eine gute Dokumentation der Verordnung sowie die Abwägung möglicher Wechselwirkungen sind jedoch unerlässlich, um die Patientensicherheit und den Schutz vor Regressen zu gewährleisten.

Quelle: aerzteblatt.de
Bild: Tbel Abuseridze/ unsplash