
Die Teillegalisierung von Cannabis wirft fragen bezüglich der Regulierungen im Strassenverkehr auf. Der TÜV Thüringen hat nun eine Pressemitteilung bezüglich dem Umgang mit Cannabis im Strassenverkehr veröffentlicht.
Der TÜV Thüringen begrüßt die aktuellen Forderungen nach strengeren Regelungen im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Die Empfehlungen, die im Rahmen des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar formuliert wurden, sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und klare gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Cannabiskonsum und Fahreignung zu schaffen.
Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) 2025 standen verschiedene sicherheitsrelevante Themen im Fokus, darunter die Cannabisgesetzgebung, die Qualität der MPU-Vorbereitung sowie Kfz-Schadensgutachten. Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich, fachliche Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit beim TÜV Thüringen, forderte klare Regelungen: „Wir brauchen dringend mehr Klarheit bei den gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf den Mischkonsum mit Alkohol sowie die Definition von Kriterien, die bereits nach einmaligem Cannabiskonsum eine Fahreignungsprüfung notwendig machen. Zudem ist es essenziell, dass die Begutachtungsleitlinien entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden.“
Sieben zentrale Empfehlungen
- Der Arbeitskreis I des VGT formulierte insgesamt sieben zentrale Empfehlungen, die dem Gesetzgeber als Grundlage für notwendige Anpassungen dienen sollen. Dazu zählen unter anderem:
- Eine gesetzliche Nulltoleranzregelung für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr.
- Die Aufnahme des Mischkonsums in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur besseren Einordnung der Fahreignung.
- Eine zeitnahe Anpassung der Begutachtungsleitlinien an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Die Definition von „Zusatztatsachen“, die eine Fahreignungsüberprüfung nach einmaligem Cannabiskonsum rechtfertigen.
- Die Entwicklung von präzisen und verdachtsausschließenden Vortests zur Bestimmung des THC-Gehalts.
- Die gesetzliche Festlegung von THC-Nüchternheit bei Gefahrguttransporten.
- Intensivierte Aufklärungsmaßnahmen zu den Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr.
Der TÜV Thüringen unterstützt diese Forderungen nachdrücklich. „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss höchste Priorität haben. Eine klare gesetzliche Grundlage und gezielte Aufklärung sind entscheidend, um Risiken im Straßenverkehr zu minimieren“, so Perlich weiter. Mit den formulierten Empfehlungen soll die Politik nun handeln und die bestehenden Regelungen an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen.
Quelle: TÜV Thüringen
Bild: Elsa Olofsson/unsplash