Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben gemäß dem Vorschlag der EIHA beschlossen, dass Hanfblätter nicht mehr als neuartige Lebensmittel für pflanzlichen Aufguss gelten. Nach monatelangen Diskussionen wird schließlich der Novel Food-Katalog geändert. Gemäß den Plänen der EIHA gelten Hanfblätter für die Vermarktung als traditionelles Lebensmittel für Kräutertees. Darüber hinaus enthält der neue Eintrag ‚‚Cannabis sativa L.“ eine detailliertere Liste anderer Hanferzeugnisse, die vom Anwendungsbereich der der Novel-Food-Verordnung ausgenommen sind. Hierzu gehören Hanfsamen, Hanfsamenöl, gemahlene Hanfsamen, (teilweise) entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamen gewonnene Lebensmittel, für die ein früherer Verzehr nachgewiesen wurde. Die Änderung des Katalogs wurde am 2. Juni 2023 vorgenommen und tritt sofort in Kraft.
Hanfpflanze wird normalisiert
EIHA Präsident Daniel Kruse kommentierte die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Normalisierung der Hanfpflanze: ‚‚Ich freue mich, dass die Initiative, die wir 2022 als EIHA gestartet haben, zu einem so positiven Ergebnis geführt hat. Dies ist ein bedeutsamer Erfolg für unseren Sektor, der deutlich zeigt, dass gemeinsame Anstrengungen der Branche für die Normalisierung der Hanfpflanze und ihrer Produkte unerlässlich sind.“
Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der EIHA, sieht mit dieser Entscheidung Landwirte in Europa im Vorteil: ‚‚Das sind in der Tat sehr erfreuliche Neuigkeiten und wir freuen uns, zu ihrer Verwirklichung beigetragen zu haben. Diese Änderungen werden die dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen und alle Zweifel an der offenen Vermarktung von aus Hanfsamen gewonnenen Nahrungsmitteln und Blättern für den Wasseraufguss in ganz Europa ausräumen. Dadurch werden Einnahmen für Landwirte und Unternehmer generiert. Wir hoffen aufrichtig, dass dieses positive und konstruktive Engagement verhindern wird, dass Betreiber in vielen EU-Ländern unter irreführenden Auslegungen, Beschlagnahmungen und unnötigen Verwaltungsauflagen leiden.‘‘
Zur Untermauerung ihres Antrags legte die EIHA Belege aus mehreren Mitgliedstaaten vor, dass Hanfblätter vor 1997 traditionell als Nahrungsmittel, insbesondere als wässrige Aufgüsse, verzehrt wurden.
Quelle: EIHA
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