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DHV: Hanfverband klagt gegen bayerische Sonderregelungen

Der Deutsche Hanfverband (DHV) geht juristisch gegen die restriktive Auslegung des Cannabisgesetzes (CanG) im Freistaat Bayern vor. Konkret richtet sich die Klage gegen die sogenannte Park-Verordnung, mit der der Freistaat den Cannabiskonsum in weiten Teilen öffentlicher Grünanlagen untersagt. Bayern ist das einzige Bundesland, das mit Sonderregelungen und einem eigenen Gesetz weit über die Vorgaben des CanG hinausgeht. Der DHV hält dies für verfassungswidrig und hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag sowie einen Eilantrag eingereicht.

„Bayern kann nicht im Alleingang Bundesrecht aushebeln. Wir sind bereit, diesen Fall notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Es geht um die Gleichbehandlung von Cannabiskonsumenten und Patienten im ganzen Bundesgebiet“, betont Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands.

Bereits im Oktober 2024 hatte der DHV gemeinsam mit Betroffenen und bayerischen Bundestagsabgeordneten eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) angestrengt. Nun folgen weitere juristische Schritte, unterstützt von den Betroffenen Emanuel Burghard und René Korcak von der DHV-Ortsgruppe München.

Betroffene berichten von Diskriminierung und Ausgrenzung

Emanuel Burghard kritisiert die Regelungen scharf: „Während andere Bundesländer pragmatisch mit der neuen Gesetzeslage umgehen, erleben wir in Bayern tägliche Repression. Der Konsum wird faktisch überall unterbunden – in Parks, Biergärten, sogar in Raucherräumen. Das ist nicht nur willkürlich, sondern untergräbt gezielt die beschlossene Legalisierung und befeuert den Schwarzmarkt.“

Auch für medizinische Cannabispatienten hat die Park-Verordnung gravierende Folgen. René Korcak sagt: „Als Schmerzpatient bin ich auf Medizinalcannabis angewiesen. Der Ausschluss aus öffentlichen Parks nimmt mir wichtige Erholungsräume und soziale Teilhabe. Diese Regelung grenzt uns gezielt aus.“

Juristischer Beistand durch Verfassungsrechtsexperten

Vertreten wird der DHV vom renommierten Anwalt David Werdermann, Spezialist für öffentliches Recht. Werdermann erklärt: „Das pauschale Cannabisverbot in Münchens Parks ist unverhältnismäßig und verletzt Grundrechte. Es gibt keine relevante Gefährdung Dritter durch Passivrauch in weitläufigen Grünanlagen. Das Verbot ignoriert die Bundesgesetzgebung und diskriminiert insbesondere chronisch kranke Menschen.“

Als nächsten Schritt plant der DHV eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das ebenfalls über das Bundesrecht hinausgeht und zusätzliche Konsumverbote vorsieht.

Quelle: Deutsche Hanfverband
Bild: tingey injury law/ unsplash