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Demecan: Rechtliches Gutachten zeigt Durchführbarkeit der Cannabislegalisierung

Die Legalisierung von Cannabis zu Genussmittelzwecken ist in Deutschland durchführbar, auch unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Vorgaben. Das ergibt ein rechtliches Gutachten, in Auftrag gegeben von Demecan und erstellt von der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons.

Das Gutachten zeigt auf, dass vier Szenarien möglich sind, den Cannabis-Genussmarkt in Deutschland zu etablieren. Alle vier Szenarien sehen die Schaffung einer nationalen Lieferkette als präferierte Lösung an. Die Legalisierung des Cannabismarktes ist in Deutschland am ehesten umsetzbar, wenn sich die gesamte Wertschöpfung und insbesondere der Anbau von Cannabis innerhalb der nationalen Grenzen unter staatlicher Kontrolle abbilden lässt. Unter den aktuellen völkerrechtlichen Bedingungen ist ein grenzüberschreitender Handel mit THC-haltigem Cannabis zu Genusszwecken nicht durchführbar, ohne erhebliche Verletzung des geltenden Völkerrechts.

„Wir haben jetzt die Chance, eine wegweisende Lösung zu erarbeiten und damit in Deutschland eine internationale Vorreiterrolle einzunehmen bei der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Sowohl das Völkerrecht als auch das Europarecht stellen Herausforderungen dar, denen man am besten begegnet, indem die Produktion und die Lieferkette auf Deutschland beschränkt bleibt.“ sagt Dr. Constantin von der Groeben, Mitgründer von Demecan, zu dem rechtlichen Gutachten.

Internationale Verpflichtungen Deutschlands müssen angepasst werden

Um in Zukunft die Legalisierung von Genussmittelcannabis in Deutschland zu ermöglichen, ist eine Anpassung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands unumgänglich. Auch darauf geht das Gutachten ein. Es beleuchtet die besondere rechtliche Situation für Deutschland und berücksichtigt hierbei die völkerrechtlichen Verträge, denen Deutschland beigetreten ist, wie das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961, das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988.

Es folgen Ausführungen zu der europarechtlichen Situation inklusive Ausführungen zu den Ergebnissen und Erfahrungen, die in europäischen Ländern bereits mit der Legalisierung von Cannabis gemacht wurden, wie beispielsweise in Luxemburg, Malta, Portugal oder den Niederlanden.

„Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland begegnet einer Reihe von rechtlichen, insbesondere europarechtlichen und völkerrechtlichen, Hindernissen. In unserem Gutachten haben wir für unsere Mandantin Lösungswege aufgezeigt, um den Weg zur Legalisierung von Genussmittelcannabis in Deutschland zu ebnen“, sagt Peter Homberg, Partner und Leiter der europäischen Cannabis-Praxisgruppe bei Dentons in Berlin.

Quelle: Demecan
Foto: David Gabrićh