
Seit dem 1. Juli 2024 erlaubt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Die aktuelle Gesetzeslage weist jedoch in mehreren wesentlichen Punkten Widersprüche und Unklarheiten auf. Die DAkkS-akkreditierten und GMP-zertifizierten Labore QSI und WESSLING, spezialisiert auf die Analyse von Nutzhanf und Medizinalcannabis, haben daher eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gerichtet. Ziel sei es, auf bestehende Defizite in der Qualitätskontrolle hinzuweisen und notwendige Anpassungen zu fordern.
Fehlende Standards und konkrete Vorgaben erschweren die Umsetzung
Obwohl neue Gesetze oft Interpretationsspielräume lassen, sei eine präzise rechtliche Grundlage unerlässlich. Das KCanG enthalte aktuell keine klaren Vorschriften für die praktische Umsetzung und Anwendung, was zu Unsicherheiten in der Qualitätskontrolle führt. QSI und WESSLING sehen hier dringenden Handlungsbedarf und fordern bundeseinheitliche Regelungen für eine verlässliche und qualitativ hochwertige Analyse. Insbesondere folgende Punkte bedürfen einer Konkretisierung:
- Vorschriften gemäß § 17 Absatz 4 KCanG:
- Klare Festlegung der zu prüfenden Inhaltsstoffe
- Verbindliche Höchstgehalte für relevante Substanzen
- Probenahme und Untersuchung von Erzeugnissen gemäß § 27 Absatz 7 KCanG:
- Einheitliche Standards für repräsentative Probenahmen
- Berücksichtigung ausreichender Probenmengen für zuverlässige Analysen
- Spezielle Standards für Prüfungen auf Mykotoxine und Mikrobiologie
- Einheitliche Berechnung der THC- und CBD-Gehalte auf die Trockensubstanz zur besseren Vergleichbarkeit
- Untersuchungsstandards:
- Einheitliche Analysemethoden zur Gewährleistung vergleichbarer Ergebnisse
- Klare Vorgaben für die Anwendung wissenschaftlicher Standards
Versand von Proben: Ein ungelöstes Problem
Ein weiteres erhebliches Hindernis stelle der Versand von Proben dar. Die derzeitige Gesetzeslage mache es Anbauvereinigungen schwer, Proben an externe Labore weiterzugeben, da der postalische Versand untersagt ist. Dies führe insbesondere bei kleineren Vereinigungen zu unverhältnismäßig hohen Kosten und erschwere eine flächendeckende Qualitätskontrolle. Eine bundeseinheitliche Regelung für den sicheren Versand an qualifizierte Labore sei daher dringend erforderlich. Die etablierte Praxis im Bereich Medizinalcannabis zeige, dass ein sicherer postalischer Versand möglich ist.
Forderung nach schneller Anpassung der Rechtsverordnungen
QSI und WESSLING appellieren an die zuständigen Behörden, zeitnah die erforderlichen Rechtsverordnungen zu erlassen und das KCanG in den genannten Punkten zu konkretisieren. Nur so könne eine praxisgerechte und rechtskonforme Umsetzung des Gesetzes sichergestellt werden. Klare, einheitliche Standards seien essenziell, um die angestrebte Qualitätskontrolle zu gewährleisten und den Schwarzmarkt langfristig einzudämmen.
Quelle: Pressebox
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