In einem Beschluss wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen angibt, kann der Beschluss mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. In der Stellungnahme des Bündnisses heißt es: Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand.
Informationsformate gegen Vorbehalte in der Cannabistherapie
Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist für den Wegfall des Vorbehaltes seitens des G-BA nicht vorgesehen. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände erhofft sich durch diesen Beschluss ein aktiveres Auseinandersetzen mit der Behandlungsoption Medizinalcannabis, auch von Ärztinnen und Ärzten, die der bisher sehr aufwändigen und bürokratischen Verordnung mit Erstattungsoption kritisch gegenüberstanden. Insbesondere die zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse nährte die Vorbehalte der Behandler. Innerhalb der Verbände werden nun verschiedene Informationsformate und Verordnungshilfen ausgearbeitet. Dies soll dazu beitragen, über die zukünftig in vielen Fällen deutlich unbürokratischere Cannabisverschreibung aufzuklären sowie bestehende Vorbehalte gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis nachhaltig auszuräumen. Ziel ist es, Patienten einen flächendeckenden Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie zu ermöglichen.
Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
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