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CanG: Bundesrat beschließt Cannabisgesetz

Es wurde viel spekuliert über die Legalisierung von Cannabis. Nach dem Beschluss des Bundestages musste der Bundesrat der Legalisierung zustimmen. Viele Experten erwarteten sogar die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Nun kam es anders und der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Cannabisgesetz gebilligt.

Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern enthielten sich der Abstimmung. Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland versuchten noch einmal, das Gesetz zu Nachverhandlungen in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken, verpassten allerdings eine Mehrheit. So können nun weite Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Was bedeutet nun das Cannabisgesetz für Deutschland. Der Bundesrat gab bekannt, dass das Gesetz eine Teillegalisierung von Cannabis vorsieht. Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 Gramm Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei der dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Für Minderjährige bleibt der Besitz und der Konsum von Cannabis weiterhin verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Verhältnisse wie in den Niederlanden soll es nicht geben. Denn der An- und Verkauf von Cannabis bleibt verboten. Vielmehr soll es eingetragene nichtwirtschaftliche Anbauvereinigungen geben, die als Vereine oder Genossenschaften organisiert werden sollen. Sie dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben und Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Quelle: Bundesrat.de
Bild: Jakub Matyáš/unsplash