Deutschland bereitet sich auf das Cannabis Gesetz (CanG) vor. Die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis stößt aber nicht nur auf positive Resonanz. Insbesondere die Opposition im Bundestag äußert häufig Bedenken gegen eine Legalisierung.
Um Klarheit über Vor- und Nachteile einer Legalisierung von Cannabis zu bekommen, hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Entwurf des Cannabisgesetzes befasst. Hierzu beantworteten in einer öffentlichen Anhörung Experten aus Verbänden, Vereinen und sachverständige Personen der Cannabiswirtschaft fachliche Fragen von Fraktionen des Bundestages.
Drogenpolitik nicht zielführend
Die Anhörung machte deutlich, dass alle Seiten die aktuelle Drogenpolitik als überholt ansehen und eine Entkriminalisierung angestrebt werden müsse. Aufgrund des Jugend- und Gesundheitsschutzes teilten sich jedoch die Meinungen hinsichtlich der Legalisierung (‚‚Säule 2‘‘).
Als Vertreter der Cannabiswirtschaft machte Dirk Heitepriem, Vizepräsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), deutlich, dass im Bereich Nutzhanf die ‚‚Rauschklausel‘‘ aus dem Gesetz gestrichen werden muss und der Schwarzmarkt nur mit Hilfe der Wirtschaft bekämpft werden kann. Außerdem sollten Edibles als risikoärmerer Konsumweg erlaubt und Track & Trace ermöglicht werden. Auch das Werbeverbot soll nach Heitepriem gelockert werden, damit zukünftige lizenzierte Shops und Präventionsangebote auffindbar werden.
Als Einzelsachverständiger im Gesundheitsausschuss nahm Constantin von der Groeben, Geschäftsführer von Demecan, in eine Pressemitteilung Stellung dazu und forderte schnelles Handeln der Politik: ‚‚Es ist wichtig, dass sich die Politik zur Produktion von Medizinal-Cannabis in Deutschland bekennt und auch einen klaren Plan für kommerzielle Lieferketten bei Genusscannabis vorlegt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ausländische Produzenten den Markt unter sich aufteilen, obwohl die Herstellungskosten in Deutschland wettbewerbsfähig sind. Das Nachsehen hätten letztendlich die Konsumentinnen bzw. Patientinnen. Damit Unternehmen perspektivisch im Rahmen der Säule 2 zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Genusscannabis beitragen können, brauchen sie Planungssicherheit. Wir benötigen schnellstmöglich Eckpunkte zu den Modellregionen.‘‘
Quelle: Deutscher Bundestag
Bild: Hans-Günther Oed/ Deutsche Bundestag