Die Ampel-Koalition treibt die Legalisierung von Cannabis weiter voran. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Der Referentenentwurf wurde nun an die Länder, Behörden und Verbände geschickt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Freigabe von Cannabis vorgelegt. Der Referentenentwurf des ‚‚Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften‘‘ wurde an die Länder, Behörden und Verbände geschickt. Das BGM wartet nun bis zum 24. Juli auf die Stellungnahmen.
Geringe Unterschiede zum ersten Gesetzentwurf
Der Unterschied zum ersten Gesetzentwurf ist gering. Es soll weiterhin nicht kommerziellen Anbauvereinigungen erlaubt werden, Cannabis anzubauen und an geringen Mengen an ihre Mitglieder weiterzugeben. Einen Verkauf in lizensierten Geschäften soll es weiterhin nicht geben. Man hält sich aber offen, dies in der ‚‚zweiten Säule‘‘ in Modellregionen zu erproben. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Pflanzen zum Eigenbedarf bei volljährigen bleibt straffrei. Unter strengen Auflagen dürfen Cannabis-Clubs gemeinschaftlich anbauen und abgeben.
Wie schon vorher kommuniziert, ist das Ziel der Legalisierung, den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen und den Kinder- wie Jugendschutz zu stärken. Insbesondere verunreinigter Cannabis soll so vom Markt verschwinden. Außerdem verspricht sich die Regierung eine Einsparung in der Strafverfolgung von 800 Millionen Euro, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und in Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro jährlich. Hinzukommen sollen Arbeitsplätze in Anbauvereinigungen und damit zusätzliche Lohnsteuereinnahmen. Für das Jahr 2024 sind einmalige Kosten von sechs Millionen Euro für Angebote zur Information, Aufklärung und Prävention sowie von zwei Millionen Euro in den folgenden Jahren eingeplant.
Kritik aus DRB und Opposition
Der Gesetzentwurf stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Entwurf, da die Abgabe von Genusscannabis in Apotheken nicht vorgesehen ist. Die ABDA hatte sich schon im Vorfeld ‚‚aus fachlichen Gründen‘‘ dagegen ausgesprochen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hingegen, hält die Schätzungen zum Einsparpotential für ‚‚völlig unrealistisch‘‘, so DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Zu erwarten sei vielmehr eine Mehrbelastung für die Justiz weil das Gesetz zu zusätzlichen Verfahren und Streitfragen führen werde.
Wie zu erwarten hat sich auch die oppositionelle CDU kritisch gegenüber den Plänen geäußert. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges wies darauf hin, dass man sich bei diesem Thema nicht vom einsparpotential leiten lassen sollte. Dies führe sonst zu einer Justiz nach Kassenlage und nicht nach rechtlich Gebotenem. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek wiederum stellte nochmal klar, dass er strikt gegen eine Legalisierung ist: ‚‚Die Bundesregierung gefährdet mit diesem Vorhaben die Gesundheit vor allem junger Menschen. Außerdem vernachlässigt sie sträflich das Thema Prävention.‘‘
Quelle: Pharmazeutische Zeitung
Bild: Moerschy/ Pixabay