Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts für Medizinalcannabis anzupassen. Es sollen einzelne Facharztgruppen und erforderliche Qualifikationen festgelegt werden, bei denen der Genehmigungsvorbehalt in Zukunft entfallen soll. Dazu haben die Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis Stellungnahmen beim G-BA eingereicht.
Problem Genehmigungsvorbehalt
Aktuell werden die Kosten für Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte nur dann übernommen, sofern die Krankenkasse dies zuvor genehmigt hat (Genehmigungsvorbehalt). Das dafür etablierte Verfahren ist insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten abschreckend, langwierig und bürokratisch. Darüber hinaus werden 30-40 % der Ärztinnen und Ärzte gestellten Anträge auf Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Daraus resultiert, dass Medizinalcannabis, trotz der erwiesenen Vorteile, immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Erkrankte werden daher aktuell oft in die Illegalität gedrängt.
Aus diesen Gründen befürworten die unterzeichnenden Verbände ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erleichtert. Der damit verbundene Bürokratieabbau würde neben Kostenersparnissen für die Kassen auch zu einer besseren Behandlung der Patientinnen und Patienten führen.
Die Fachverbände betrachten zwei Punkte als besonders wichtig:
- Erweiterung des vorgeschlagenen Facharztkreises auf die Fachgebiete, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt hat.
- Berücksichtigung insbesondere der Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts, da diese als zweitgrößte Verordnergruppe Deutschlands (laut Begleiterhebung) einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicherstellt.
Eine optimale Versorgungslage für Patientinnen und Patienten könne jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft wird, um Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihrer notwendigen Therapie zu gewähren. Gleichzeitig müssten verschreibende Ärztinnen und Ärzte vor Regress geschützt werden. Daher fordern die unterzeichnenden Verbände den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Regulierungen, im Rahmen des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.
Folgende Fachverbände haben die Stellungnahme unterzeichnet: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan), Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC), Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG), Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP), Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) und Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA).
Quelle: BvCW
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