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CanG: Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG) wird umgesetzt

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 25. September 2024 beschlossen, den vorliegenden Entwurf eines Nutzhanfliberalisierungsgesetzes (NLG) umzusetzen. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) begrüßte die Entscheidung mit der Begründung, dass die Reform zu mehr Rechtssicherheit führt.

Zentrale Elemente der Reform

Das NLG umfasst folgende zentrale Elemente:

  • die Abschaffung der sogenannten „Rauschklausel“
  • die Vereinfachung des Anbaus von Industriehanf (Nutzhanf
  • die Ermöglichung des Indoor-Anbaus von Industriehanf (Nutzhanf)
  • die Klarstellung zum Umgang mit Nutzhanfprodukten mit einem Gehalt von unter 0,3 Prozent THC
  • die Klarstellung, dass Industriehanf (Nutzhanf) als pflanzliches Raucherzeugnis verkehrsfähig ist

Der BvCW erklärt in einer Pressemitteilung, dass mit der Reform, insbesondere mit der Abschaffung der „Rauschklausel“, die Rechtssicherheit für Landwirte, Produzenten und Händler deutlich verbessert wurde. Bisher führte bereits die theoretische Möglichkeit eines schwachen Rauschs durch den privaten Konsum großer Produktmengen zur Strafbarkeit der kompletten Wertschöpfungskette. Diese deutsche Sonderregelung wurde nun abgeschafft.

BvCW begrüßt die Entscheidung

Marijn Roersch van der Hoogte, Fachbereichskoordinator für Industriehanf beim BvCW, sieht in der Reform einen grossen politischen Fortschritt: „Endlich werden wir von diesen unnötigen Hürden befreit. Das ist ein großer politischer Fortschritt für den Industriehanf und wird deutlich zum Wachstum der Branche beitragen.“

Der BvCW hat sich zuvor intensiv mit dem Thema befasst, beispielsweise durch die Organisation des Parlamentarischen Informationsabend Nutzhanf, die Stellungnahme zum NLG sowie mehrere Pressemitteilungen, ELEMENTE-Publikationen und zahlreichen Hintergrundgespräche. Aus Sicht der BvCW gibt es allerdings noch weiteren Reformbedarf. Der Verband fordert die Anhebung des THC-Grenzwerts von 0,3 auf 1,0 Prozent, die Bereitstellung von Fördermitteln und die Vereinheitlichung von Messverfahren für Cannabinoidwerte sowie weitere Punkte, die der BvCW-Stellungnahme im Detail entnommen werden können. Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, kommentiert: „Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt und werden den weiteren parlamentarischen Prozess aktiv begleiten.“

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Bild: Tobias Golla/ Pixabay