Am 10.03.2017 trat das “Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften”, auch bekannt als „Cannabis als Medizin-Gesetz” in Kraft. Vorausgegangen waren ein über 20-jähriger Einsatz vieler ehrenamtlicher Akteure, Fachleute und insbesondere auch von Patientinnen und Patienten. Erst nachdem schwerkranke Patienten in zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren Erlaubnisse zum Eigenanbau von medizinischen Cannabis erstritten, wurde der Bundestag aktiv und beschloss einstimmig das Gesetzeswerk, das weltweit Vorbildcharakter hat.
Nach 5 Jahren Praxiserfahrung besteht nun für den BvCW und den VCA eindeutiger Reformbedarf. Die Hauptpunkte umfassen:
- Die Abschaffung des Kriteriums der “Austherapiertheit” [§ 31 Abs. 6 1a) SGB V], das die ärztliche Therapiefreiheit einschränkt.
- Die Reduzierung der Regressrisiken für Ärztinnen und Ärzte.
- Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Ablehnungsquoten von ca. 40 % bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
- Die Ersetzung des obligatorischen Genehmigungsvorbehaltes durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren.
- Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für nicht-berauschende Cannabinoide (vor allem Cannabidiol – CBD) und Definierung von Grenzwerten, ab denen cannabinoidhaltige Produkte als Heil- bzw. Arzneimittel gelten.
- Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und deren Auslegung unter den 16 Bundesländern.
- Entlastung der Apotheken durch Reduzierung des Prüfaufwands.
- Öffentliche Forschungsförderung zu den medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin.
Darüber hinaus fordern die Verbände die vollständige Offenlegung der anonymisierten Datensätze nach Abschluss der Begleiterhebung (Stichtag: 31.03.), so dass diese umfassend und unabhängig ausgewertet und analysiert werden kann.
“Das Gesetz war ein großer Schritt nach vorne, doch nun ist es Zeit für Nachbesserungen”, sagt Dr. Armin Prasch, BvCW-Präsidiumsmitglied und Fachbereichskoordinator für Medizinalcannabis beim BvCW. Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA stimmt zu und macht deutlich: “Der Zugang zu dieser Therapieform muss erleichtert werden und die Therapiehoheit der Ärzte muss geachtet werden, zum Wohle von schwerkranken Patientinnen und Patienten”. Beide Verbände sind zur Erreichung der erforderlichen Reformen im Austausch mit den zuständigen Fachleuten im Bundestag.
Quelle: BvCW & VCA