Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat sich in einem Positionspapier für das Recht auf den legalen privaten Eigenanbau positioniert. Als Orientierung hierzu könne das Bierbrauen oder der Tabakanbau dienen, so der Verband. Aktuell dürfen, nach einer Anmeldung beim Zoll, bis zu 200 Liter Bier pro Jahr für den privaten Eigenbedarf gebraut werden. Beim Tabak hat sich eine Begrenzung auf 100 Pflanzen (ohne Anmeldung) in der Praxis etabliert. Die Weinherstellung für den privaten Eigenbedarf ist ebenfalls genehmigungsfrei. Die Produkte dürfen nicht weiter veräußert werden.
“Mit diesem Vorschlag wollen wir dazu beitragen, anstelle der sinnlosen Kriminalisierung von Privatpersonen eine sinnvolle Regulierung zu etablieren und eine moderne Präventionspolitik weiter voranzutreiben. Hierzu schlagen wir eine Obergrenze von sechs Pflanzen pro erwachsener Person und eine digitale Anmeldung beim Zoll zum Zwecke der Datenerhebung vor”, so Benjamin Patock, Fachbereichskoordinator für Technik, Handel & Dienstleistungen beim BvCW. In diesem Rahmen soll der Anbau steuerfrei erfolgen. Bei Überschreitung des Rahmens sollen die Regeln des gewerblichen Anbaus gelten, für den voraussichtlich eine Lizenz erforderlich sein wird.
“Wir stimmen mit den Drogen- und Suchthilfeverbänden überein, dass auch die Gestattung von eingetragenen Anbauvereinen erlaubt werden soll. Saatgut und Stecklinge für THC-haltiges Cannabis sollen hierzu in den kommenden Fachgeschäften verkauft werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Privatpersonen im Rahmen der Selbstversorgung mit Streckmitteln schädigen werden. Daher kann in diesen Ausnahmefällen auf Qualitätskontrollen verzichtet werden”, ergänzt Dirk Heitpriem, Vize-Präsident und Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung beim BvCW.
Die Positionierung des BvCW zum Eigenanbau finden Sie hier.
Quelle: BvCW
Bild: GAD-BM