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BCAv: Neuer Zusammenschluss für Cannabis-Anbauvereinigungen gegründet

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigung (BCAv)“, wurde von engagierten Mitgliedern des Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. – sowohl Anbauclub-Vorständen als auch Unternehmen und Gewerbetreibende aus dem wirtschaftlichen Umfeld der Anbauvereinigungen – ins Leben gerufen, um die Interessen der Anbauclubs professionell zu vertreten, den Austausch zwischen den Anbauvereinigungen zu fördern und auf die Etablierung und Zertifizierung neuer Standards hinzuwirken.

Die BCAv ist derzeit eine Organisationseinheit des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V., mit einer eigenen, neu geschaffenen Mitgliedschaftsform, die ausschließlich dem Zwecke der Mitarbeit im BCAv dient. Der Mitgliedsbeitrag für Anbauvereinigungen beträgt 420 Euro jährlich ab dem 6. Monat nach Lizenzerhalt. Anbauvereinigungen, die bis zum 16.06.2024 Mitglied werden, erhalten das erste Mitgliedsjahr beitragsfrei. Der BCAv erhält mindestens einen Platz im Vorstand des BvCW.

„Mit dem BCAv wollen wir den Anbauvereinigungen eine starke Stimme geben und deren langfristige Tragfähigkeit sicherstellen“, kommentiert Heinrich Wieker, Koordinator des BCAv. „Und wir positionieren uns als legale Anbieter klar gegen den Schwarzmarkt. Hierzu setzen wir uns für die sogenannten Paketdienstleistungen, für Kooperationen bei den Anbauflächen und eine Verpflichtung gemäß Geldwäschegesetz (GWG) ein“, ergänzt Dr. Peter Reinhardt, Stv. Koordinator des BCAv.

BCAv im Gesundheitsausschuss

Die erste wichtige Vertretung der Anbauclubs erfolgte am 03.06.2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Änderungen des Cannabisgesetzes. Mit diesen Änderungen soll die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundesrat vorgelegte Protokollerklärung umgesetzt werden. Jürgen Neumeyer vom Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) und Peter Reinhardt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv), haben scharfe Kritik am Gesetzentwurf zur Stärkung der Kontrolle von Cannabisanbauvereinigungen ausgeübt. Jürgen Neumeyer, erklärte, dass die neuen Regelungen es für Anbauvereinen schwieriger und teurer machen würden, Räumlichkeiten zu finden. Dies gelte vor allem für Ballungsgebiete, aber auch für Landwirtschaftsflächen. Zu den erforderlichen Investitionen sagte Neumeyer: „Für größere Anbauvereinigungen wird es schnell sechsstellig und ich kenne keine Bank, die einer Anbauvereinigung dafür einen Kredit bereitstellen würde.“ Peter Reinhardt wiederum erklärte, dass durch die neuen Regelungen die legalen Cannabismengen um 50 % verringert werden könnten.

Der Entwurf sieht strengere Vorgaben für Anbauvereinigungen vor, die unter anderem die gemeinsame Nutzung von Anbauflächen oder Gebäuden sowie die Einschränkung von Dienstleistungen rund um den Anbau verbieten sollen. Ziel sei es, gewerbliche Geschäftsmodelle zu verhindern und den „nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter“ der Vereine zu sichern. Der BvCW weist darauf hin, dass sämtliche eingegangenen Stellungnahmen, die sich mit den Anbauvereinigungen (Growhubs, Mehrfachbeschäftigung und Dienstleistungen) beschäftigen, sich kritisch zu den Änderungsvorschlägen äußerten. Bei dieser einheitlichen Meinung aller Sachverständigen und angehörten Organisationen erwartet der BvCW eine Korrektur des Cannabisgesetzes. Neben BcVW und BCAv waren im Gesundheitsausschuss auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Hanfverband vertreten.

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V.
Bild: Hans-Günther Oed/ Deutsche Bundestag