Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) setzen sich für eine stärkere Integration telemedizinischer Leistungen in die stationäre Versorgung ein. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die beiden Verbände, dass die Krankenhausreform den Einsatz von Telemedizin stärker berücksichtigt und eine angemessene Vergütung für diese Leistungen etabliert. Die Vorstände betonen: ‚‚Die Vorstellung, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung ausschließlich am Krankenhausstandort erfolgen muss, ist überholt. Telemedizin kann Versorgungslücken schließen und gleichzeitig Ressourcen in den Kliniken schonen.‘‘
Fachkräftemangel und Versorgungslücken als Herausforderung
Der anhaltende Fachkräftemangel und die geplanten strukturellen Änderungen im Zuge der Krankenhausreform stellen laut DKG und DGTelemed insbesondere ländliche Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Demnach drohen Versorgungslücken, wenn kleinere Kliniken nicht mehr alle Leistungen vor Ort erbringen können. „Durch Telemedizin erhalten Ärztinnen und Ärzte Zugang zu Spezialwissen und Patientinnen und Patienten profitieren von einer wohnortnahen Versorgung. Zudem können viele aufwendige Verlegungen vermieden werden, was sowohl die Kapazitäten von Unikliniken als auch von kleineren Krankenhäusern entlastet“, erklärt Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Die Krankenhausreform berücksichtige die Potenziale der Telemedizin bislang zu wenig, kritisiert Marx. Insbesondere das sogenannte Standortprinzip behindere den flächendeckenden Einsatz.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, ergänzt: „Versorgung sollte dort erfolgen, wo es den Patienten nützt – unabhängig vom Krankenhausstandort. Telemedizin ermöglicht eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems, insbesondere in unterversorgten Regionen.‘‘
DKG und DGTelemed fordern daher, telemedizinische Leistungen als integralen Bestandteil der Krankenhausplanung und -vergütung zu verankern. Nur so könne die Reform einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen leisten, vor denen das Gesundheitssystem steht.
Quelle: aerzteblatt.de
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