Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) hat eine Stellungnahme zur Kampagne der Initiative Endlich e. V. veröffentlicht. Nach der DGPPN, der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) und der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) verstößt die Werbekampagne gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
In der gemeinsame Stellungnahme wird die Initiative Endlich e. V. beschuldigt, gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verstoßen. Zudem sei die Kampagne irreführend und gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung. In der aktuellen Kampagne der „Initiative Endlich e. V.“ wird mit prominenter Unterstützung für Medizinalcannabis geworben. In der Kampagne heisst es, dass mit Medizinalcannabis bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen geholfen werden kann.
Die Fachverbände haben in ihrer Stellungnahme der Initiative widersprochen. In der Veröffentlichung heißt es: „Es liegen zwar erste Hinweise auf die Wirksamkeit von Cannabinoiden bei einer Reihe von psychischen Erkrankungen vor, die aber nicht ausreichen, um konkrete Behandlungsstrategien abzuleiten. Keine der genannten Anwendungen im Bereich psychischer Störungen ist evidenzbasiert und leitliniengerecht. Eine etwas bessere, wenn auch nur moderate Evidenz zum Einsatz von Medizinalcannabis liegt lediglich für die Behandlung von chronischen Schmerzen und Spastik bei Multipler Sklerose vor. Die vorliegende Evidenz betrifft jedoch insbesondere THC-haltige Medikamente und deutlich weniger den Medizinalhanf. Es finden sich außerdem Hinweise auf unerwünschte psychische Nebenwirkungen.“
In der Stellungnahme rufen die Fachverbände die Ärzteschaft auf, vor der Verschreibung von Medizinalcannabis die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung einzubeziehen und Patienten während der Behandlung mit Cannabis regelmäßig zu betreuen sowie über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen aufzuklären. Der Kampagne wird auch vorgeworfen, den privaten und bisher illegalen Cannabiskonsum mit der medizinischen Anwendung zu vermischen. Aus diesem Grund verlangen die Fachverbände eine Prüfung der Kampagne der Initiative Endlich e. V.: „Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland ein Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt (§ 10 HWG). Hierzu zählen immer noch die medizinischen Cannabispräparationen und -blüten. Bezüglich des Cannabis für den Freizeitkonsum ist die Werbung komplett und ausnahmslos verboten (vgl. CanG Artikel 1 § 1, Abs. 14 und § 6). Auch wenn die „Initiative Endlich e. V. “ als Informations- und Antistigmakampagne auftritt, steht nach unserer Einschätzung tatsächlich der Absatz von Cannabis im Vordergrund. Es werden verschiedene Telemedizinanbieter verlinkt, die den Bezug von medizinischem Cannabis auf (Privat-)Rezept ermöglichen. Durch die Kampagne wird eine breite Öffentlichkeit, also auch Freizeitkonsumenten (und nicht nur die Patientengruppe, die tatsächlich von Medizinalcannabis profitieren könnte) angesprochen, um diese auf einen bequemen Vertriebsweg für Cannabis aufmerksam zu machen. Aus Sicht der DGPPN sollte im vorliegenden Fall daher auch die Wettbewerbszentrale aktiv werden.“
Quelle: bundestag.de
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