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Cannabisregulierung: Regierung stellt Eckpunktepapier vor

Eines der Versprechen der Ampelkoalition war die Legalisierung von Cannabis. Nun hat Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach ein Eckpunktepapier mit konkreten Punkten vorgestellt. Die geplanten Regulierungen der Koalition mit SPD, Grünen und FDP stößt jedoch auf verschiedene Resonanzen.

Die lange erwartete Legalisierung von Cannabis, nimmt konkrete Formen an. In einer Pressekonferenz hat Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach konkrete Pläne des Kabinetts für die Legalisierung vorgestellt. Das zwölf Seiten lange ‚‚Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken‘‘ umfasst verschiedene Regelungen von Cannabis-Konsum bis Eigenanbau von Cannabis als Genussmittel.

Der Plan der Bundesregierung ist allerdings alles andere als beschlossene Sache. Das Eckpunktepapier umfasst nur Grundzüge einer Legalisierung. Bevor es zu einem echten Gesetzentwurf wird, muss noch die EU-Kommission zustimmen. Die Kommission muss nun prüfen, ob das Vorhaben mit den EU-Regelungen harmoniert. Erst nach dem OK aus Brüssel, können konkrete Entwürfe entstehen und dem Bundestag vorgelegt werden. Somit ist eine Legalisierung vor dem Jahr 2024 eher unwahrscheinlich.

Das Eckpunktepapier zusammengefasst

Eines der umstrittenen Punkte ist die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten. Nach Vorstellungen der Ampelkoalition soll Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft und somit nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Des Weiteren soll auch der Besitz von 20 – 30 Gramm Cannabis straffrei werden. Aufgrund der schweren Nachverfolgung, möchte man auf eine THC-Obergrenze verzichten. Umstritten ist das Thema Eigenanbau. Das Kabinett möchte den privaten Anbau von Cannabis erlauben. Allerdings nur maximal drei weibliche Pflanzen pro Person.

Auch der Verkauf von Cannabis wird laut Eckpunktepapier geregelt. Grundsätzlich soll der Verkauf erlaubt werden. Hier sollen jedoch verschiedene Richtlinien greifen. Demnach sollen Cannabisprodukte nur in lizensierten Fachgeschäften erwerbbar sein. Händler ohne eine gültige Lizenz werden strafrechtlich verfolgt. Ob Apotheken diese Produkte anbieten dürfen, ist noch nicht beschlossen. Der Verkauf ist nur an volljährige Personen mit begrenzter Menge erlaubt. Ein Versandhandel, ähnlich wie in verschiedenen Ländern wird zunächst untersagt. Auch der industrielle Vertrieb wird streng geregelt. Demnach soll hier das Unionszollrecht gelten welches die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Cannabis zu Genusszwecken verbietet.

Während eine THC-Obergrenze für unter 21-Jährige, mit Studien über cannabisbedingte Gehirnschädigungen geprüft werden soll, scheint eine Cannabissteuer, die sich nach dem THC-Gehalt richtet, beschlossene Sache zu sein. Somit möchte man auf Wunsch der FDP, dem Schwarzmarktpreis beim Endverbraucherpreis nahe kommen. Welche Produkte genau verkauft werden dürfen, wird genau definiert. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis (Edibles) werden weiterhin verboten bleiben. Verkauft werden dürfen nur Cannabisprodukte zum Rauchen, Inhalieren, in Form von Kapseln, Sprays bzw. Tropfen. Hinzu kommt ein generelles Werbeverbot für Genusscannabis.

Auch die Kritik, dass Cannabisprodukte der Einstieg für härtere Drogen sind, wurde vom Kabinett berücksichtigt. Aus diesem Grund soll die Aufklärung, Prävention, Beratung und die Behandlungsangebote ausgebaut werden. Zeitgleich sollen Daten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen ausgehoben und analysiert werden. Anhand dieser Daten werden nach vier Jahren, die Regelungen erneut bewertet und wenn erforderlich angepasst.

Cannabisindustrie begrüßt Eckpunktepapier

Die lange erwarteten Richtlinien zur Legalisierung von Cannabisprodukten, wurden von der Cannabisindustrie weitgehend positiv aufgenommen. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) begrüßte die Entscheidung der Regierung als ‚‚konstruktiven Vorschlag‘‘. Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, sieht die Legalisierung als positive ökologische Chance: ‚‚Voraussichtlich muss die gesamte Produktionskette des Genussmittelcannabis in Deutschland erfolgen. Hierzu stehen wir als Cannabiswirtschaft in den Startlöchern, brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen und Vorbereitungen. Wir freuen uns auf die weitere, praktikable Ausgestaltung und stehen hierzu der Bundesregierung und dem Gesetzgeber als Ansprechpartner zur Verfügung. Um frühzeitig eine ausreichende Produktionsmenge zu ermöglichen, sollte auch der ökologisch besonders vorteilhafte Freilandanbau ermöglicht werden.‘‘

Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung und Vize-Präsident des BvCW, deutet die neue Regulierung als großen Gewinn für den Jugendschutz: ‚‚Heute ist ein guter Tag um Gesundheits- und Jugendschutz im Umgang mit Cannabis voranzutreiben. Die deutsche Cannabiswirtschaft ist dankbar, dass die Bundesregierung schnell und zielgenau die Legalisierung von Cannabis voran treibt und somit den illegalen Markt zurück drängen wird.‘‘

Das Cannabinoid-Unternehmen SynBiotic sieht die Entwicklung positiv. CEO Lars Müller vergleicht die Regelungen mit einem Sechser im Lotto und fühlt sich dafür exzellent aufgestellt. Insbesondere für den kontrollierten Vertrieb und den sicheren Konsum von Cannabisprodukten wünscht sich Müller eine schnelle Rechtssicherheit. SynBiotic kritisiert allerdings das geplante Importverbot von Cannabinoiden. Hier müssen laut Müller, klare Regelungen geschaffen werden, damit Versorgungsengpässe ausgeschlossen werden können, da der heimische Anbau den Bedarf noch nicht kompensieren kann.

Das Cannabisunternehmen Sanity Group sieht noch Verbesserungspotential in dem Eckpunktepapier. Auch Finn Hänsel, CEO des Berliner Unternehmens, kritisiert den Importverbot: ‚‚Viele der Eckpunkte entsprechen unseren Erwartungen, wie zum Beispiel der Wegfall einer THC-Obergrenze, strenge Alterskontrollen bei der Abgabe in lizenzierten Geschäften und die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz. Andere Punkte wie ein generelles Werbeverbot, kein Versandhandel und fehlende Importmöglichkeiten aus anderen Ländern sind aus unserer Sicht nicht sinnvoll, gerade im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Markts und um den Marktbedarf zu decken.‘‘

Quelle: https://start.cannabiswirtschaft.de/presse/, https://www.synbiotic.com/, https://sanitygroup.com/presse/, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/,
Bild: sergeitokmakov/pixabay.com