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CanG: Leitfaden für Cannabis Anbauvereinigungen

Seit dem 1. Juli 2024 können Cannabis Anbauvereinigungen Lizenzen für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis beantragen. Um Verwirrungen über die rechtliche entgegen zu wirken hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv) eine aktuelle Übersicht zu den Zuständigkeitsbehörden veröffentlicht. Dort können interessierte Informationen rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen abrufen. 

Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis kann Cannabis zu Genusszwecken konsumiert werden. Jedoch ist der kommerzielle Anbau und die weitergäbe nicht erlaubt. Der einzige weg für Konsumenten, die die pflanze nicht selber anbauen möchten, haben die Möglichkeit Mitglied bei einer Anbauvereinigung zu werden und so legal an Cannabis zu kommen. Nun ist ab dem 1. Juli die Gründung von Anbauvereinigungen erlaubt. Allerdings stehen noch viele fragen offen. 

Um bei rechtlichen fragen Klarheit zu schaffen wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen gegründet. Die BCAv hat nun, aufgrund der Erlaubnis zu Gründung der Anbauvereinigungen, eine aktuelle Übersicht zu den Zuständigkeitsbehörden rund um die Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen zusammengefasst und veröffentlicht. Grund für diese Übersicht sind die unterschiedliche Handhabung sowie kurzfristige Benennungen dieser Behörden. So hat beispielsweise das Land Berlin verkündet, dass die Bezirke für die Anträge zuständig sein werden und die Verordnung hierzu noch in Arbeit sei. Die Übersicht zu den Zuständigkeitsbehörden können auf der Webseite Anbauverband.de eingesehen werden. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wiederum hat einen Leitfaden zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzeptes für Cannabis-Anbauvereinigungen nach § 23 Absatz 6 des Cannabis-Konsumgesetzes veröffentlicht. Darüber hinaus hat die BzgA ein Informationsblatt zur Weitergabe an die Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen gemäß § 8 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 des Cannabis-Konsumgesetzes erstellt. Beide Dokumente stehen auf der Webseite Info-Cannabis.de zum Download zur Verfügung. 

Quelle: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. 
Bild: Elsa Olofsson/unsplash