Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) hat einen Informationsleitfaden für Razzien veröffentlicht. Der Hintergrund ist die sogenannte Rauschklausel, die – aller Voraussicht nach – auch im neuen Cannabisgesetz (CanG) wieder verabschiedet werden soll und somit eine „Nothilfemaßnahme“ für rauschfreiem Industriehanf (Nutzhanf) erforderlich macht.
Fachpolitiker für Streichung der Rauschklausel
Ziel des BvCW ist, dass die Rauschklausel aus dem kommenden Cannabisgesetz (CanG) gestrichen wird. Laut Branchenverband befürworten nahezu alle Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker im Bundestag aus Ampel und Opposition die Streichung. Demnach ist das – in Europa einzigartige – Rechtskonstrukt ein unnötiger Wettbewerbsnachteil für deutsche Hersteller und Weiterverarbeiter. Um die notwendige Beschlussfassung des CanG nicht weiter zu gefährden, könne dies auch in einem umgehend zu beschließenden Industriehanfgesetz geregelt werden, wobei dies dann für einige Unternehmen wohl zu spät wäre. Der BvCW hoffe sehr, dass das CanG im Februar endlich beschlossen wird.
Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, kommentiert: ‚‚Obwohl selbst auf Nachfrage bei allen Landeskriminalämtern, allen Landesinnenministerien, beim Bundeskriminalamt und dem Bundesinnenministerien bis heute kein einziger Fall bekannt ist, in dem tatsächlich ein Missbrauch von Industriehanf zu Rauschzwecken erfolgte, werden alleine wegen der theoretischen Möglichkeit zahlreiche Strafverfahren geführt. Das ist in etwa so, als würde man die Hersteller und Händler von alkoholfreiem Bier polizeilich verfolgen, weil man aus dem enthaltenen Alkohol theoretisch einen Schnaps brennen könnte. Das ist alles lebensfremd. Der Infoleitfaden ist daher eine Nothilfemaßnahme für die Branche.‘‘
Quelle & Bild: BvCW