Nach Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, hat die Bundesregierung den Kinder- und Jugendschutz nach der Legalisierung von Cannabis beteuert. Die Ampel-Koalition hat nochmals auf den Schwarzmarkt und auf die Alterskontrolle hingewiesen.
Als Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, hat die Bundesregierung nochmals den Kinder- und Jugendschutz bei der geplanten Cannabis-Gesetzgebung sichergestellt. Die Ampel-Koalition wies darauf hin, dass der Cannabiskonsum zu nicht-medizinischen Zwecken trotz der bestehenden Verbotsregelungen ansteige. Der Cannabis würde vom Schwarzmarkt bezogen werden und das sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden.
Kontrollierte Abgabe mit strikter Alterskontrolle
Mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis sollen umfassende Vorkehrungen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes erfolgen. In den geplanten Anbauvereinigungen soll Cannabis ausschließlich an erwachsene Mitglieder und nur für den Eigenkonsum mit strikter Alterskontrolle weitergegeben werden. Außerdem sei ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen sowie verpflichtende Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken geplant. Hinzu kommt, dass die Anbauvereinigungen einen Präventionsbeauftragten ernennen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen müssen.
Des Weiteren soll es keine Erlaubnis für Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern (Luftlinie) zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen geben. Auch eine Begrenzung des THC-Gehalts auf höchstens zehn Prozent sowie der monatlichen Menge auf 30 Gramm bei Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen an junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren soll den Kinder- und Jugendschutz fördern.
Quelle: Deutscher Bundestag
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